الأم أو مكتب رعاية الأولاد Jugendamt يجبرون الأب على الفحص ولو كان إيجابي على أبوة الولد وحسب مدخوله يدفع راتب شهري للولد وهذا مطبق بكل ألمانيا
Vaterschaftsfeststellung
Tritt der Fall ein, dass ein Vater die Anerkennung seiner Vaterschaft verweigert, kann diese durch ein Gericht festgestellt werden. Für eine Vaterschaftsfeststellung können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden: Die betroffene Mutter kann sich an das Jugendamt wenden, das dann die Feststellung der Vaterschaft im Rahmen der Beistandschaft betreiben kann. Eine andere Möglichkeit ist das Hinzuziehen eines Anwalts. Außerdem kann die Mutter des Kindes auch eine Vaterschaftsklage erheben. Die Vaterschaftsklage wird bei der Rechtsantragsstelle beim zuständigen Familiengericht am Amtsgericht oder beim Amtsgericht in Familiensachen erhoben. In der Regel wird die Vaterschaft durch ein serologisches Gutachten festgestellt und falls notwendig zusätzlich durch ein DNA-Gutachten. Als Beweismittel vor Gericht ist ein so genannter heimlicher Vaterschaftstest nicht zulässig.
Wendet sich die Mutter an das Jugendamt, kann ihr bei der Vaterschaftsfeststellung Hilfe im Rahmen der Beistandschaft angeboten werden, denn die rechtliche Klärung der Abstammung sollte nicht unterschätzt werden. Erst dann, wenn die Vaterschaft festgestellt wurde, tritt das Kind mit seinem Vater in eine verwandtschaftliche Beziehung. Aus dieser regeln sich für das Kind Unterhaltsansprüche, Erbansprüche und rentenrechtliche Ansprüche.
Für Mütter ist die Feststellung der Vaterschaft auch deshalb wichtig, da sie eventuell Anspruch auf Betreuungsunterhalt des Kindes hat. Betreut sie nämlich das Kind und kann deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, hat sie in der Regel gegenüber dem Vater des Kindes einen eigenen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Der Anspruch gilt in der Regel bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes.
Allerdings geht es bei der Feststellung der Vaterschaft nicht nur um eine finanzielle Absicherung. Schließlich möchte jeder wissen, woher er abstammt. Das Kind hat also ein Recht von seiner eigenen Abstammung zu erfahren. Auch in puncto Umgangsrecht ist die Feststellung der Vaterschaft wichtig, da sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis das Umgangsrecht ableitet.
Oftmals verläuft die Feststellung der Vaterschaft unproblematisch. Gibt es Schwierigkeiten, kann das Jugendamt der Mutter im Rahmen der Beistandschaft Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft anbieten. Die Mutter gibt den Namen des Vaters dem Beistand bekannt, der dann Kontakt zu ihm aufnimmt. Ist der Aufenthaltsort des Vaters nicht bekannt, hilft der Beistand bei der Ermittlung. Sollte der von der Mutter benannte Vater die Vaterschaft nicht anerkennen wollen oder haben beide Zweifel, wird der Beistand im Zweifelsfalle den Eltern nahelegen, einen privaten Vaterschaftstest zu machen und ein privates Gutachten einzuholen. Ist ein Elternteil damit nicht einverstanden oder sind beide Elternteile dagegen, wird er im Namen des Kindes eine Klage auf die Feststellung der Vaterschaft erheben. Er vertritt auch das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren ist am 01. April 2008 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz ist es möglich, unabhängig von einer Anfechtung der Vaterschaft die genetische Abstammung eines Kindes zu klären. Mehr Informationen zu Vaterschaftsstests finden Sie im VAETERBlog.
Anfechtung einer Vaterschaft
Wer als Vater eines Kindes gilt, ist in §1592 BGB festgelegt. Geht es um die Anfechtung der Vaterschaft, sind die Anfechtungsberechtigten in §1600 GBG festgelegt.
Wer die Vaterschaft anfechten will, muss dies innerhalb von einer zweijährigen Frist tun, wobei die Frist frühestens mit der Geburt des Kindes anfängt. Die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft gilt für jeden der zur Anfechtung Berechtigten ab dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnisse erlangt, die gegen eine Vaterschaft sprechen.
Für das minderjährige Kind gilt dabei eine Besonderheit. Wenn der Vertreter des minderjährigen Kindes die Anfechtung der Vaterschaft nicht rechtzeitig unternommen hat, ist das Kind berechtigt, nach Eintritt der Volljährigkeit selbst die Anfechtung einzuleiten.
Um eine Vaterschaft festzustellen, ist nicht zwingend eine Anfechtung nötig. Sind sich alle Beteiligten einig, kann die Vaterschaft auch durch ein Abstammungsgutachten, dem sogenannten Vaterschaftstest, geklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Mutter des Kindes, das Kind und der rechtliche Vater des Kindes einen Anspruch gegeneinander auf die Einwilligung in das genetische Abstammungsgutachten (umgangssprachlich: DNA-Vaterschaftstest) haben. Wenn sich ein Elternteil oder das Kind gegen diesen Vaterschaftstest ausspricht, haben die anderen Anspruchsberechtigten die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht auf Ersetzung der fehlenden Einwilligung zu stellen.
Heimliche Vaterschaftstests sind in Deutschland rechtswidrig und werden vor Gericht nicht als Beweis anerkannt.
Vaterschaftstest
Wird ein Vaterschaftstest in Auftrag gegeben, werden die genetischen Merkmale von Vater und Kind untersucht und verglichen. Dabei werden solche Merkmale ausgewählt, die sich bei den verschiedenen Menschen stark voneinander unterschieden. So ist es möglich, einem Menschen sein eigenes spezifisches Muster anhand bestimmter Merkmale zuzuweisen. Wurden früher körperliche Merkmale, Blutgruppen und andere biochemische Marker verwendet, kommt heute in der Regel der so genannte genetische Fingerabdruck (DNA-Profil, DNA-Fingerprinting) zum Einsatz.
Wird ein Labor mit der Untersuchung beauftragt, sollte vorab eine Absprache getroffen werden, wie die Proben für den Vaterschaftstest entnommen und versandt werden müssen. Dabei kommen als Körpergewebe Blut, Haare, ein Mundschleimhautabstrich (Speichel) in Frage.
Die Aussagesicherheit eines Vaterschaftstest hängt auch davon ab, ob Vater, Mutter und Kind gemeinsam in den Test eingeschlossen werden sowie von der Zahl der untersuchten Merkmale.
Pränataler Vaterschaftstest
Bevor ein Kind geboren ist, kann bereits ein Vaterschaftstest durchgeführt werden, der pränatale Vaterschaftstest. Da die dafür benötigte Entnahme des Zellmaterials jedoch mit einem erhöhten Risiko für eine Fehlgeburt verbunden ist, wird der pränatale Vaterschaftstest in der Regel nur dann durchgeführt, wenn beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie durchgeführt werden muss.
Um den möglichen Vater des Kindes festzustellen, kann eine Blutprobe und/oder Speichelprobe verwendet werden. Damit die Identität der untersuchten Person vor Gericht nachgewiesen werden kann, sollte die Entnahme des Blutes und/oder des Speichels durch einen Arzt erfolgen. Dieser überprüft anhand des amtlichen Personalausweises die Identität. Ein heimlicher pränataler Vaterschaftstest, der mit Hilfe von benutzten Taschentüchern, Speichelprobe u.ä. des möglichen Vaters durchgeführt wird, wird von den deutschen Gerichten nicht anerkannt.
Kosten Vaterschaftsgutachten
Wurde der Vaterschaftstest (Vaterschaftsgutachten) gerichtlich bestellt, sind die Kosten im Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz (ZSEG) festgelegt.
Wurde der Vaterschaftstest privat in Auftrag gegeben, schwanken die Kosten beträchtlich, da es keine amtlich festgelegten Gebühren gibt. Daher sollte sich jeder, der solch ein Gutachten in Auftrag gibt, vorab umfassend über die Kosten für einen Vaterschaftstest informieren. Außerdem ist es wichtig, vorab zu klären, ob das Abstammungsgutachten auch gerichtsverwertbar ist.
Wer einen gerichtsverwertbaren Vaterschaftstest benötigt, sollte sich daher keinesfalls von verlockenden Angeboten für Vaterschaftstests wie „günstig, „billig“, „preiswert“ oder gar „kostenlos“ blenden lassen. Bei der Recherche im Internet stößt man durchaus auf seriöse Institute und Labore, die sich besonders in größeren Städten wie Berlin, München, Stuttgart, Regensburg, Leipzig, Bremen, Hamburg sowie in anderen Städten finden lassen.
Neben Informationen zum Abstammungsgutachten und Vaterschaftstest erhalten Interessierte hier Auskunft zum Preis, zum Ablauf des Vaterschaftstests, erfahren Wissenswertes über den DNA-Vaterschaftstest und über die Haaranalyse oder können sich mit dem molekularbiologischen Vaterschaftstest befassen.
Da ein Vaterschaftstest nicht nur mit Kosten, sondern auch mit Emotionen für alle Beteiligten verbunden ist, sollte sich jeder vor dem Auftrag eines Vaterschaftstest genau informieren.
Zuständigkeit Feststellung Vaterschaft
Für Vaterschaftsfeststellungsklagen und Vaterschaftsanfechtungsklagen ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Kindes zuständig.
Einen sicheren, gerichtsverwertbaren Vaterschaftstest erhalten Sie im akkreditierten und zertifizierten Labor der JenaGen GmbH.
Die Ausführungen in diesem Beitrag geben lediglich einen Überblick über Vaterschaftstests. Weder erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit, noch können sie den individuellen Besonderheiten bei Einzelfällen gerecht werden. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
http://www.elternforen.com/Fachinformati...tstest.htm